AGV-Rechtsnewsletter 10|26: Annahmeverzugsvergütung
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber bei Forderungen nach Annahmeverzugsvergütung einen Anspruch auf Auskunft über die vom Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhaltenen Stellenangebote haben. Ein darüber hinausgehender, selbständig einklagbarer Anspruch auf weitere Auskünfte besteht jedoch nicht.