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AGV-Rechtsnewsletter 10|26: Lüge im Kündigungsschutzprozess kann ein Kündigungsgrund sein

Zusammenfassung

Grundsätzlich darf eine Arbeitgeberin eine erneute Kündigung nicht auf dieselben Gründe stützen, die sie in einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren bereits geltend gemacht hat. Eine vom Arbeitnehmer zu Protokoll erklärte Lüge im ersten Prozess kann jedoch als neuer, eigenständiger Kündigungsgrund für eine weitere Kündigung dienen.

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