AGV-Rechtsnewsletter 10|26: Lüge im Kündigungsschutzprozess kann ein Kündigungsgrund sein
Zusammenfassung
Grundsätzlich darf eine Arbeitgeberin eine erneute Kündigung nicht auf dieselben Gründe stützen, die sie in einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren bereits geltend gemacht hat. Eine vom Arbeitnehmer zu Protokoll erklärte Lüge im ersten Prozess kann jedoch als neuer, eigenständiger Kündigungsgrund für eine weitere Kündigung dienen.