AGV-Rechtsnewsletter 10|26: Kündigungsschutz bei Sammelantrag für mehrere Elternzeitabschnitte
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehreren Abschnitten beantragen, bereits einige Wochen vor Beginn jeder einzelnen Phase besonders vor Kündigungen geschützt sind. Diese Schutzfrist gilt auch bei einem Sammelantrag für mehrere Zeiträume, sofern dieser rechtzeitig gestellt wird.