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Arbeitsrecht kompakt: Kündigung in Elternzeitnähe

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 18. Juni 2026 klargestellt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG vor jedem einzelnen Abschnitt der aufgeteilten Elternzeit neu beginnt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abschnitte einzeln oder in einem Sammelschreiben beantragt wurden, und ist nicht an eine bestimmte Betriebsgröße oder Wartezeit gebunden. Arbeitgeber müssen daher vor jeder Kündigung prüfen, ob sich die Beschäftigten in einer geschützten Vorlaufphase vor einem späteren Elternzeit-Abschnitt befinden.

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