Neue Pflicht: Digitale Entgelt- bzw. Personalakte
Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen elektronisch zu führen, wobei sich Unternehmen für Zeiträume bis Ende 2026 befreien lassen konnten. Die konkreten Vorgaben zur Speicherung und Bereitstellung bei digitalen Betriebsprüfungen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung festgelegt. Der AWV informiert seine Mitglieder in einem kostenfreien Webinar über die Umsetzung dieser neuen Pflichten und die Verbindung mit Datenschutz.