Arbeitsrecht kompakt: Kündigung in Elternzeitnähe
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 18. Juni 2026 geklärt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG vor jedem einzelnen Abschnitt der aufgeteilten Elternzeit neu beginnt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abschnitte einzeln oder in einem Sammelschreiben beantragt wurden, und ist nicht an Betriebsgröße oder Wartezeit gebunden. Arbeitgebende müssen daher vor jeder Kündigung prüfen, ob sich die Beschäftigten in einer geschützten Vorlaufphase vor einem späteren Elternzeit-Abschnitt befinden.