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Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Zusammenfassung

Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht überführen, jedoch ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen und konkrete Details fehlen. Die Richtlinie verlangt unter anderem Transparenz bei Einstiegsentgeltangaben im Bewerbungsverfahren, klare Offenlegung von Entgeltstrukturen und einen individuellen Auskunftsanspruch für alle Arbeitnehmer. Zusätzlich müssen Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten regelmäßig Berichtspflichten erfüllen.

Top-Themen von Arbeitgeberverband Lüneburg – Nordostniedersachsen e.V. (AV-Lüneburg)