BAG zum Equal Pay: „Ein besser verdienender Mann reicht“ – und was das mit der Entgelttransparenzrichtlinie zu tun hat
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Voraussetzungen für Equal-Pay-Klagen deutlich vereinfacht: Es reicht bereits ein Paarvergleich mit einem männlichen Kollegen, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet und mehr verdient. Die Größe der Vergleichsgruppe sowie Medianwerte spielen dabei keine Rolle. Diese Entscheidung steht im Zusammenhang mit der Entgelttransparenzrichtlinie, die mehr Klarheit über Lohnunterschiede schaffen soll.