Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz
Zusammenfassung
Der Bundestag hat am 27. März das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet, das die Grundzulage für die Riester‑Rente erhöht und einen Kinderzuschlag von 300 € einführt, der bereits ab einem Sparbeitrag von 25 € monatlich greifbar ist. Zudem wird der Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen erweitert, die Kosten für Standarddepots werden begrenzt und ein öffentliches Standarddepot angeboten. Die Bewertung der BDA sieht die Maßnahmen als notwendige Schritte, kritisiert jedoch weiterhin die unzureichende Höhe der förderfähigen Sparbeiträge im Vergleich zu den Empfehlungen der Rentenkommission.