Fördermittelbeantragung: ordnungsgemäße Verwaltung
Zusammenfassung
Laut IVD-Verwalter-Hotline sind Immobilienverwalter grundsätzlich nicht verpflichtet, Fördermittel für Maßnahmen wie E-Ladestationen zu beantragen. Diese Aufgabe gilt als Sonderleistung, die einen gesonderten Beschluss und meist eine zusätzliche Vergütung erfordert. Eine Pflicht besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Verwaltervertrag geregelt oder von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wurde.