Bauliche Veränderung oder Instandsetzung
Zusammenfassung
Laut IVD-Verwalter-Hotline sind die Kosten für die Sanierung von Holzbalkonen zur Sicherung der Standsicherheit als Instandsetzung von allen Eigentümern zu tragen. Ein Materialwechsel auf Aluminium oder Stahl gilt nur dann weiterhin als Instandsetzung, wenn er ohne wesentliche bauliche Änderungen erfolgt. Führt der Wechsel jedoch zu einer deutlichen optischen oder technischen Verbesserung, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, deren Mehrkosten grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer tragen.