Beschlussfassung für Installation einer Klimaanlage trotz Regelung in Teilungserklärung
Zusammenfassung
Laut IVD-Experten ersetzt die ausdrückliche Zulassung von Klimageräten in der Teilungserklärung keine konkreten Ausführungsregelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist zwar rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis sinnvoll, um technische Details, Kosten und Wartung verbindlich zu regeln. Fehlt ein solcher Beschluss, bleibt die Installation grundsätzlich zulässig, es fehlen jedoch verbindliche Vorgaben für die Umsetzung im Detail.