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Beendigung eines Hausmeister-Arbeitsverhältnisses durch fristlose Eigenkündigung

Zusammenfassung

Laut IVD-Verwalter-Hotline ist ein Hausmeister, der zugleich Wohnungseigentümer ist, als Minijobber Arbeitnehmer der Eigentümergemeinschaft. Seine fristlose Eigenkündigung ist als einseitige Erklärung wirksam und bedarf keiner Zustimmung durch die Gemeinschaft oder einen Beschluss. Der Verwalter muss die Kündigung lediglich dokumentieren und das Arbeitsverhältnis entsprechend abwickeln.

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