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Bestimmung des Beiratsvorsitzes in der Eigentümerversammlung

Zusammenfassung

Der Verwaltungsbeirat kann seinen Vorsitz grundsätzlich selbst bestimmen, sofern keine abweichenden Regelungen in der Gemeinschaftsordnung oder in Beschlüssen bestehen. Auch bei nur zwei anwesenden Beiräten ist die Wahl wirksam, wobei eine besondere Form nicht vorgeschrieben ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich, die mündliche Entscheidung jedoch schriftlich in einem kurzen Protokoll festzuhalten.

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