VerkR 37/26: Wohnwagen gekauft – fehlender Eintrag in den Fahrzeugpapieren ist ein Mangel
Zusammenfassung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein fehlender Eintrag über ein erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht in der Zulassungsbescheinigung eines als Zugfahrzeug gekauften Autos einen Sachmangel darstellt. Da die Fahrzeugpapiere die rechtlich zulässige Nutzung bestimmen, kann ein Käufer nicht gezwungen werden, das Fahrzeug nur ordnungswidrig zu nutzen, auch wenn es technisch höhere Gewichte tragen könnte. Die Verkäuferin war daher verpflichtet, den Mangel durch die entsprechende Eintragung zu beseitigen.