VerkR 36/26: Teilschuld bei fehlerhaft befestigter Abschleppstange und plötzlichem Bremsen
Zusammenfassung
Das Landgericht Ellwangen hat in einem Unfall beim privaten Abschleppen eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zu einem Drittel zwischen den beiden Fahrern entschieden. Der ziehende Fahrer haftet für zwei Drittel, da er bei Gelblicht grob fahrlässig abrupt bremste, während der Halter des geschleppten Fahrzeugs zu einem Drittel mithaftet, weil er die Abschleppstange riskant diagonal befestigte.