Bundeskabinett beschließt Pflegreform – Geplante Änderungen für Arbeitgeber
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen, um die drohende Finanzierungslücke der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig zu schließen. Kern des Vorhabens sind strukturelle Reformen sowie eine Erhöhung der Einnahmen durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die Verbeitragung geringfügig Beschäftigter und einen erhöhten Zuschlag für kinderlose Mitglieder, ohne den allgemeinen Beitragssatz zu erhöhen. Parallel dazu soll eine Kommission bis Jahresende weitere Reformvorschläge erarbeiten und die betriebliche Vorsorge für den Pflegefall gestärkt werden.