Infektionsschutzgesetz: Gesetzentwurf für ein IfSG-Erstattungs-Bestandsschutzgesetz
Zusammenfassung
Die Landesregierung NRW plant ein IfSG-Erstattungs-Bestandsschutzgesetz, um Unternehmen vor der Rückforderung von Corona-Verdienstausfallentschädigungen zu schützen. Hintergrund sind aktuelle Urteile des BAG und BVerwG, die Erstattungen für symptomfreie Infizierte als rechtswidrig einstufen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass bereits ausgezahlte Beträge nicht zurückgefordert und die Bescheide nicht rückgängig gemacht werden.