Kürzung variabler Vergütung während der Elternzeit
Zusammenfassung
Das LAG Hamm bestätigt, dass variable Vergütung und Sonderzahlungen während der Elternzeit ohne Arbeitsleistung zeitanteilig gekürzt werden können, sofern diese leistungsbezogen ausgestaltet sind. Das Gericht stützt sich dabei auf den Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ und verweist auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, bei ruhenden Arbeitsverhältnissen die Bemessung der variablen Vergütung entsprechend anzupassen.