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Fristlose Kündigung nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage wirksam

Zusammenfassung

Das LAG Hessen hat bestätigt, dass eine fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung wirksam ist, wenn ein Arbeitnehmer trotz unmissverständlicher Fortsetzungsaufforderung des Arbeitgebers nach einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess nicht zur Arbeit erscheint. Der Arbeitgeber hatte im laufenden Verfahren die Unwirksamkeit der bisherigen Kündigungen eingeräumt und das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollen. Die Revision zum Urteil ist noch anhängig.

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