O-Ton: Nicht jede Kamera verstößt gegen den Datenschutz
Zusammenfassung
Das Amtsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Videoüberwachung durch Firmen nicht automatisch gegen den Datenschutz verstößt, wenn angrenzende Grundstücke im Bild verpixelt und geschwärzt werden. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont, dass ein solcher Schutzmechanismus rechtmäßig ist, solange keine Daten von Nachbarn oder deren Gästen gespeichert werden.