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ErbR 6/26: Zustimmung zur Grundschuldlöschung vor Teilungsversteigerung

Zusammenfassung

Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass eine Miterbin einer Erbengemeinschaft der Löschung einer nicht mehr valuierten Grundschuld zustimmen muss, wenn eine Teilungsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft beantragt wurde. Das Gericht stufte die Löschung als ordnungsgemäße Maßnahme der Nachlassverwaltung ein, da sie die Erlösaussichten im Versteigerungsverfahren verbessert. Die persönlichen Interessen der anderen Miterbin, die Grundschuld als Sicherheit für künftige Kredite nutzen möchte, sind dabei nicht ausschlaggebend.

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