EU-Parlament verlängert Chatkontrolle; DAV warnt vor Grundrechtsrisiken
Zusammenfassung
Das EU-Parlament hat die befristete Chatkontrolle zur Durchleuchtung privater Kommunikation auf sexuellen Kindesmissbrauch verlängert, was der DAV kritisch wegen des Grundrechtsschutzes bewertet. Parallel dazu konsultiert die EU-Kommission Leitlinien zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsrichtlinien (CSDDD/CSRD), wobei der DAV den Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses einfordert. Zudem hat der EuGH klargestellt, dass das Widerrufsrecht bei Streaming-Abonnements nicht ausgeschlossen werden darf.