O-Ton: Anrechnung von Spendengeldern auf die Eingliederungshilfe
Zusammenfassung
Ein Sozialgericht in Konstanz hat entschieden, dass private Spenden für behinderungsbedingte Bedarfe bei der Eingliederungshilfe angerechnet werden können. Dabei werden allgemeine Spenden wie Einkommen behandelt und mindern die staatliche Unterstützung, während zweckgebundene Spenden nicht angerechnet werden. Der Fall betraf einen Rollstuhlfahrer, der um die Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung stritt.