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Rechtsprechung Diskriminierung

Zusammenfassung

Das LAG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 07.11.2024 festgestellt, dass die Formulierung „Als Digital Native fühlst du dich in der Welt der Social Media … zu Hause“ altersdiskriminierend ist und einem abgelehnten Bewerber €7.500 Entschädigung zugesprochen hat. Der Begriff „Digital Native“ verweist unmittelbar auf ein bestimmtes Alter, was gegen § 11 AGG verstößt und die Ablehnung des Bewerbers als diskriminierend begründet. Arbeitgeber sollten daher Formulierungen vermeiden, die eine Alterszuordnung ermöglichen und jüngere Generationen ansprechen, um Schadensersatzansprüche zu verhindern.

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