Schwerbehinderte Menschen beschäftigen: Beratung und Förderung
Zusammenfassung
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Der HBE bietet hierzu Beratung und Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten an.