BMF-Schreiben: Homeoffice begründet in der Regel keine Betriebsstätte
Zusammenfassung
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein finales Schreiben zu den Grundsätzen des Betriebsstättenbegriffs im Steuerrecht an die obersten Finanzbehörden der Länder versandt. Für Arbeitgeber ist dabei besonders relevant, dass normales Arbeitnehmer-Homeoffice regelmäßig keine Betriebsstätte begründet, solange der Arbeitgeber keine Verfügungsmacht über die genutzten Räume besitzt.