In der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 werden wichtige Begrifflichkeiten geändert. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 wurden überarbeitet, um aktuelle Anforderungen der Cybersicherheit zu berücksichtigen. Dazu wurden Begriffe angepasst. Das Wort „sicherheitsrelevant“ wird zu „cybersicherheitsrelevant“. Die Wörter „zur Prüfung befähigte Personen“ werden durch die Wörter „mit der Prüfung beauftragte Personen“ ersetzt. Für Arbeitsmittel mit cybersiche
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