Widerlegung der Diskriminierungswirkung bei Paarvergleich
Zusammenfassung
Das LAG Baden-Württemberg hat in einem fortgesetzten Berufungsverfahren die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung bei einem Paarvergleich widerlegt, da die herausgehobene Position und das deutlich höhere Dienstalter der männlichen Vergleichsperson eine unterschiedliche Bezahlung rechtfertigten. Dennoch sprach das Gericht der Klägerin die Vergütungsdifferenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe in voller Höhe zu, da die Beklagte keine substantiierten Gegenbeweise erbracht hatte. Die Elternzeiten und die Teilzeitbeschäftigung der Klägerin wurden dabei diskriminierungsfrei anspruchsmindernd berücksichtigt.