Niedrigwasser: Bedeutung für das Kurzarbeitergeld
Zusammenfassung
Die seit Mitte Juli 2026 anhaltende Niedrigwassersituation beeinträchtigt die Rheinschifffahrt erheblich und führt bei betroffenen Unternehmen zu Produktionsausfällen. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass in solchen Fällen grundsätzlich ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen kann, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen und das entsprechende Informationspapier der Agentur finden Mitgliedsunternehmen im A-Rundschreiben im ArbeitgeberNet.