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Auszubildende aus Drittstaaten

Zusammenfassung

Für Auszubildende aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a AufenthG gelten bei einem Betriebs- oder Berufswechsel besondere rechtliche Vorgaben, die eine frühzeitige Abstimmung mit der Ausländerbehörde erfordern. Um diesen Prozess zu erleichtern, hat das Netzwerk 'Unternehmen integrieren Flüchtlinge' (NUiF) eine praxisnahe Checkliste veröffentlicht, die die wichtigsten Schritte und Fristen bündelt. Die Checkliste steht kostenfrei in der Mediathek des Netzwerks zum Download bereit.

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