Zwischenzähler für Wärmepumpe
Zusammenfassung
Grundsätzlich besteht für Eigentümer keine Pflicht, auf Wunsch des Mieters einen Zwischenzähler für eine Wärmepumpe einzubauen oder die Kosten dafür zu tragen. Der Einbau gilt als bauliche Veränderung, die der Vermieter nur schuldet, wenn sie zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde. Der bloße Wunsch des Mieters nach einem günstigeren Tarif oder einem Anbieterwechsel reicht für eine solche Verpflichtung nicht aus.