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Erstellung der Betriebskostenabrechnung bei Verwalterwechsel

Zusammenfassung

Nach einem Verwalterwechsel ist grundsätzlich die neue Verwaltung zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung verpflichtet, selbst wenn sie das Jahr nur teilweise betreut hat. Die Altverwaltung muss die Daten für ihren Zeitraum bereitstellen, kann sich die neue Verwaltung jedoch nicht auf fehlende Unterlagen berufen, um ihre Abrechnungspflicht zu umgehen.

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