Höhere Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 geplant
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsministerium plant für das Jahr 2027 eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, wodurch Gutverdiener künftig höhere Beiträge leisten sollen. So soll die Grenze in der Rentenversicherung auf 8.850 Euro und in der Krankenversicherung auf 6.375 Euro monatlich steigen. Zudem wird die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 7.012,50 Euro erhöht.