Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO grundsätzlich nur die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten umfasst. Die Herausgabe einer vollständigen Kopie eines Compliance-Berichts inklusive rechtlicher Bewertungen kann daher nicht verlangt werden. Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände informiert ihre Mitgliedsunternehmen über diese Grenzen in einem separaten A-Rundschreiben.