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Sachbezug bei Gutscheinportalen: Guthaben zum Erwerb von Händlergutscheinen ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zusammenfassung

Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass monatliche Guthaben auf Gutscheinportalen, die zum Erwerb von Händlergutscheinen dienen, als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sind. Die Steuerbefreiung für Sachbezüge greift nicht, da bereits die Aufladung des Kontos als Geldleistung gilt. Arbeitgeber sollten bestehende Sachbezugsmodelle daher kritisch überprüfen, da die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist und bis zu einer höchstrichterlichen Klärung erhöhte Vorsicht geboten ist.

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