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PM 35/26: Nichtbeanstandungserlass für Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert!

Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Nichtbeanstandungserlass für Verstöße gegen Meldepflichten bei anwaltlichen Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert, was deren Fortbestand vorerst sichert. Voraussetzung ist, dass die Bundesrechtsanwaltskammer ein zentrales elektronisches Prüfungssystem nach OECD-Vorgaben einrichtet. Der DAV kritisiert jedoch das kommende EU-Geldwäschepaket, da dessen geplante Standards die Sammelkonten durch banktypische Prüfpflichten gefährden könnten.

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