O-Ton: Testament muss ordentlich unterschrieben sein
Zusammenfassung
Ein eigenhändiges Testament muss zwingend ordentlich ge- und unterschrieben sein, wobei das Oberlandesgericht München ein krakeliges, wellenlinienförmiges Gebilde als unzureichend einstuft. Die Unterschrift muss so lesbar sein, dass der Verfasser eindeutig identifiziert werden kann, andernfalls ist das Testament unwirksam. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge haben, insbesondere wenn frühere, ordnungsgemäß unterschriebene Testamente widerrufen werden sollen.