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Le Pen wieder wählbar, EU prüft ESN und Chatkontrolle

Zusammenfassung

Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pens Wählbarkeitsausschluss auf 45 Monate reduziert, wodurch sie bereits wieder kandidieren darf, obwohl sie eine Haftstrafe verbüßen muss. Parallel dazu hat das EU-Parlament ein Prüfverfahren gegen das Parteienbündnis ESN eingeleitet und die Chatkontrolle als dringlich eingestuft, was vom Deutschen Anwaltverein kritisiert wird. Zudem wird ein offener Brief von über hundert Organisationen gegen geplante Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes gerichtet.

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