O-Ton: Kein Recht auf Details zur Samenspende
Zusammenfassung
Eine Frau, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurde, konnte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht mehr erfahren, wie oft der Samen ihres biologischen Vaters verwendet wurde und wer ihre Halbgeschwister sind. Das Gericht entschied, dass sie zwar ein Recht auf die eigene Abstammung hat, jedoch keinen Anspruch darauf besitzt, Details über die Nutzung des Samens und die Identität ihrer Geschwister zu erhalten. Somit bleiben Informationen über die Anzahl der gezeugten Kinder und deren Verwandtschaft für sie verborgen.