Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP)
59 ArtikelDer Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) war ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der im April 2011 aus den beiden Verbänden Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervorgegangen war. Im Dezember 2023 fusionierte der Verband mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) zum Gesamtverband der Personaldienstleister.
Aktuelle Meldungen
Fürsorge statt Fehlzeiten: Wie Personaldienstleister Ausfälle frühzeitig verhindern
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„Praxistest Zeitarbeit“: Besuch von Martin Kröber (MdB) in der Niederlassung Magdeburg von Hofmann Personal
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Melanie Mager-Kornisch, COO der Alpha Consult Gruppe und GVP-Vorstandsmitglied, wurde am Hessischen Unternehmertag in das Präsidium der Vereinigung der hessischen…
LG Köln: DSGVO steht Auskunftsanspruch des Personalvermittlers nicht entgegen
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass ein Auftraggeber einem Personalvermittler die für die Berechnung eines erfolgsabhängigen Honorars erforderlichen Gehaltsdaten offenlegen…