Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
4 ArtikelDeutsches Gesetz zur Förderung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung.
Deutsches Gesetz zur Förderung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung.