Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
36 ArtikelDeutsches Gesetz zur Förderung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung.
Deutsches Gesetz zur Förderung der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung.