BFH-Urteil zur Direktversicherung: kein Steuervorteil bei freiem Kapitalwahlrecht
Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine einmalige Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung bei freiem Kapitalwahlrecht nicht von der Fünftelregelung profitiert, sondern in voller Höhe mit dem Regelsteuersatz besteuert wird. Für Arbeitnehmer, die vor der Wahl zwischen Rente und Einmalzahlung stehen, kann dieser Unterschied im Einzelfall mehrere Tausend Euro ausmachen.