Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs: Fristlose Kündigung schon bei dringendem Verdacht
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass bereits der dringende Verdacht einer heimlichen Aufzeichnung eines Personalgesprächs durch einen Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In diesem Fall ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.