Jahressteuergesetz 2026 – Sachverständige kritisieren geplante Verkürzung der 48-Monatsfrist
Zusammenfassung
Im Finanzausschuss des Bundestages haben Sachverständige die geplante Verkürzung der 48-Monatsfrist für die steuerliche Anerkennung einer ersten Tätigkeitsstätte im Jahressteuergesetz 2026 scharf kritisiert. Der Deutsche Bundeswehr-Verband (DBwV) warnt, dass die Neuregelung vor allem mobil eingesetzte Soldatinnen und Soldaten finanziell benachteiligen würde, da steuerliche Begünstigungen wie das Trennungsgeld früher wegfielen. Der Verband fordert daher die Streichung der geplanten Änderung aus dem Gesetz, da sie eine bewährte Regelung ohne sachlichen Anlass verschlechtern würde.