Auszug eines Mieters bei gemeinsamem Mietvertrag
Zusammenfassung
Eine einseitige Kündigung des Mietvertrags durch nur einen der Mieter ist rechtlich nicht wirksam. Stattdessen sollten alle Parteien einen Nachtrag unterzeichnen, der den Ausscheiden eines Mieters und die alleinige Fortführung des Vertrags durch den verbleibenden Mieter regelt. Die Kaution verbleibt beim Vermieter, während ein möglicher Ausgleich intern zwischen den Mietern zu klären ist.