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Fehlgeschlagene Zustellung einer Kündigung

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass bei einem fehlgeschlagenen ersten Zustellungsversuch einer Kündigung vor einem erneuten Versuch keine zweite Anhörung des Betriebsrats erforderlich ist. Das Gericht begründete dies damit, dass es sich bei der erneuten Zustellung um die erstmalige Umsetzung des ursprünglichen Kündigungsentschlusses handelt, da die erste Kündigung dem Arbeitnehmer nicht zugegangen war. Für Arbeitgeber stellt dies eine Erleichterung dar, da so Zeit gespart und Risiken bei Probezeit- oder fristlosen Kündigungen minimiert werden können.

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