Wer regelt das Homeoffice? LAG Düsseldorf bestätigt Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für mobile Arbeit
Zusammenfassung
Das LAG Düsseldorf hat die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Ausgestaltung mobiler Arbeit bestätigt. Der Arbeitgeber hatte unternehmensweit ein einheitliches Regelungsregime eingeführt, was die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats begründet. Individuelle Homeoffice-Vereinbarungen stehen dieser Zuständigkeit nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen.