Rückzahlung von Fortbildungskosten: BAG verschärft erneut Anforderungen an Vertragsklauseln
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an Vertragsklauseln zur Rückzahlung von Fortbildungskosten erneut verschärft. Arbeitgeber müssen bei der Formulierung solcher Vereinbarungen besondere Vorsicht walten lassen, um rechtssicher zu agieren.